Der Freistaat Bayern stellt Waldbesitzern ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten zu Verfügung, um eine nachhaltige Bewirtschaftung und die langfristige Stabilität der Wälder zu sichern. Ziel dieser Programme ist es insbesondere, widerstandsfähige und klimastabile Mischbestände aufzubauen und bestehende Wälder entsprechend weiterzuentwickeln.
Neben einer fachlichen Beratung durch die Amtsförster werden finanzielle Anreize für unterschiedliche Maßnahmen gewährt. Dazu zählen unter anderem der Waldumbau, die Pflege und Verjüngung von Beständen, der Bau und die Instandhaltung von Forstwegen sowie Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes.
Die Beantragung der Fördermittel erfolgt seit Juli 2025 ausschließlich digital im Waldförderportal über das Serviceportal des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus iBALIS. Um sich in iBALIS anmelden zu können, sind eine Zugangsnummer (= gültige Betriebsnummer) und ein dazugehöriges Passwort (= PIN) notwendig. Bitte klären Sie rechtzeitig vor einer Antragsstellung, ob Sie bereits über eine gültige Betriebsnummer und ein Passwort für iBalis verfügen. Sind Sie unsicher, ob Ihnen bereits eine Betriebsnummer zugeteilt wurde, oder können Sie diese nicht mehr auffinden, wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).
Beachten Sie, dass die PIN nur einmalig und kostenfrei vergeben wird. Sie wird postalisch an die beim AELF hinterlegte Adresse versendet. Stellen Sie daher gegebenenfalls sicher, dass Ihre dort gespeicherten Kontaktdaten aktuell und korrekt sind.
Das Formular zur erstmaligen Beantragung einer Betriebsnummer finden Sie hier im Downloadbereich. Das zugehörige Passwort wird beim LKV angefordert. Flächeneigentümer, die íBalis bereits im Rahmen der landwirtschaftlichen Förderung nutzen, verfügen über alle Voraussetzungen für eine Antragsstellung der forstlichen Maßnahmen.
Ausführlichere Informationen zu iBalis und dem Registrierungsprozess finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Serviceportal iBALIS
Der erste Schritt zur Beantragung einer Förderung bleibt allerdings weiterhin die Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Förster am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Diese stehen den Waldbesitzern dabei beratend zur Seite, und prüfen die Anträge während die FBG bei der Umsetzung der Maßnahmen gerne für Sie tätig wird.
Für individuelle Fragen sowie Informationen zum aktuellen Stand der Fördermöglichkeiten sind die jeweiligen Amtsförster vor Ort die zentralen Ansprechpartner (siehe Revierzuständigkeit).
Eine gute Übersicht aller Fördertatbestände und Dokumente zum aktuellen Stand der Förderlanschaft, finden Sie auf der Seite des Waldbesitzer Portals Bayern.